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   BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94   

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BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94 (https://dejure.org/1994,601)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1994 - 7 AZR 217/94 (https://dejure.org/1994,601)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1994 - 7 AZR 217/94 (https://dejure.org/1994,601)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerbegriff, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 252
  • NZA 1995, 572
  • BB 1995, 1293
  • BB 1995, 732
  • DB 1995, 1566
  • JR 1995, 528
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
    Wie das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (Urteile vom 30. Januar 1991, BAGE 67, 124 = AP Nr. 8 zu § 10 AÜG; 31. März 1993 - 7 AZR 338/92 - EzA § 10 AÜG Nr. 5, jeweils m.w.N.), ist maßgeblich für die rechtliche Einordnung der jeweiligen Verträge weder die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge noch die von ihnen gewählte Bezeichnung, sondern der tatsächliche Geschäftsinhalt.

    Der Werkbesteller kann dem Werkunternehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen lediglich solche Anweisungen erteilen, die sich auf die Ausführung ( § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB ), nicht aber auf das Werk beziehen (BAG Urteile vom 30. Januar 1991, aaO, zu III 1 der Gründe; 13. Mai 1992 - 7 AZR 284/91 - EzA § 10 AÜG Nr. 4, unter I 1 und 2 der Gründe; 31. März 1993, aaO, zu I 3 der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Fehlt es an einem abgrenzbaren, dem Werkunternehmer als eigene Leistung zurechenbaren und abnahmefähigen Werk, deutet dies auf Arbeitnehmerüberlassung hin, weil der Besteller dann durch seine Anweisungen den Gegenstand der von dem Arbeitnehmer zu erbringenden Leistung überhaupt erst bestimmt und damit Arbeit und Einsatz für ihn bindend organisiert (BAG Urteil vom 30. Januar 1991, aaO, zu IV 1 der Gründe).

    Zwar können diese Arbeiten, wovon das Landesarbeitsgericht ausgeht, punktueller Art sein, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einem Rechtsverhältnis nicht zwangsläufig das entscheidende arbeitsrechtliche Gepräge geben müssen (BAG Urteil vom 30. Januar 1991, aaO, zu IV 2 der Gründe).

    Derartige Vorgaben und Abstimmungen können durch Art und Inhalt der zu erbringenden Werk- oder Dienstleistung bedingt, aber auch Ausdruck einer Personalhoheit der Beklagten sein (BAG Urteil vom 30. Januar 1991, aaO, zu III 3 b der Gründe).

    Für diesen Personenkreis ist zu prüfen, inwieweit ihnen das Handeln der Vertragsausführenden zuzurechnen ist (BAG Urteil vom 30. Januar 1991, aaO, unter IV der Gründe).

  • BAG, 31.03.1993 - 7 AZR 338/92

    Arbeitnehmerüberlassung - Bewachungsvertrag

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
    Wie das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (Urteile vom 30. Januar 1991, BAGE 67, 124 = AP Nr. 8 zu § 10 AÜG; 31. März 1993 - 7 AZR 338/92 - EzA § 10 AÜG Nr. 5, jeweils m.w.N.), ist maßgeblich für die rechtliche Einordnung der jeweiligen Verträge weder die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge noch die von ihnen gewählte Bezeichnung, sondern der tatsächliche Geschäftsinhalt.

    Der Werkbesteller kann dem Werkunternehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen lediglich solche Anweisungen erteilen, die sich auf die Ausführung ( § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB ), nicht aber auf das Werk beziehen (BAG Urteile vom 30. Januar 1991, aaO, zu III 1 der Gründe; 13. Mai 1992 - 7 AZR 284/91 - EzA § 10 AÜG Nr. 4, unter I 1 und 2 der Gründe; 31. März 1993, aaO, zu I 3 der Gründe, jeweils m.w.N.).

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
    Dabei sind auch die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht zu beachten (BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - DB 1994, 2502, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 13.05.1992 - 7 AZR 284/91

    Arbeitnehmerüberlassung: Abgrenzung zum Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
    Der Werkbesteller kann dem Werkunternehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen lediglich solche Anweisungen erteilen, die sich auf die Ausführung ( § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB ), nicht aber auf das Werk beziehen (BAG Urteile vom 30. Januar 1991, aaO, zu III 1 der Gründe; 13. Mai 1992 - 7 AZR 284/91 - EzA § 10 AÜG Nr. 4, unter I 1 und 2 der Gründe; 31. März 1993, aaO, zu I 3 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
    Stehen beide nicht in Einklang, ist die faktische Vertragsausführung maßgebend (BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
    Nach ständiger Rechtsprechung (BAG Urteile vom 9. September 1981, BAGE 36, 77 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 13. Januar 1983, BAGE 41, 247 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit, m.w.N.) unterscheidet sich ein Arbeitsverhältnis von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters (Dienstvertrag) oder eines selbständigen Werkunternehmers durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit.
  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
    Insgesamt muß das Unternehmen eine Struktur aufweisen, die ihm eine Tätigkeit ermöglicht, die über die bloße Zurverfügungstellung von Arbeitnehmern hinausgeht und die ihn in die Lage versetzt, die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen zu treffen (BAG Beschlüsse vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972; 1. Dezember 1992 - 1 ABR 30/92 - EzA § 99 BetrVG Nr. 11O, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.; Dauner-Lieb, NZA 1992, 817, 819 f.).
  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 78/91

    Zum Begriff der Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
    Insgesamt muß das Unternehmen eine Struktur aufweisen, die ihm eine Tätigkeit ermöglicht, die über die bloße Zurverfügungstellung von Arbeitnehmern hinausgeht und die ihn in die Lage versetzt, die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen zu treffen (BAG Beschlüsse vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972; 1. Dezember 1992 - 1 ABR 30/92 - EzA § 99 BetrVG Nr. 11O, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.; Dauner-Lieb, NZA 1992, 817, 819 f.).
  • BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
    Nach ständiger Rechtsprechung (BAG Urteile vom 9. September 1981, BAGE 36, 77 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 13. Januar 1983, BAGE 41, 247 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit, m.w.N.) unterscheidet sich ein Arbeitsverhältnis von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters (Dienstvertrag) oder eines selbständigen Werkunternehmers durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit.
  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79

    Psychologe - Behindertenfürsorge - Träger der Sozialhilfe - Vereinbarter

    Auszug aus BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
    Nach ständiger Rechtsprechung (BAG Urteile vom 9. September 1981, BAGE 36, 77 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 13. Januar 1983, BAGE 41, 247 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit, m.w.N.) unterscheidet sich ein Arbeitsverhältnis von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters (Dienstvertrag) oder eines selbständigen Werkunternehmers durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.1984 - 7 Sa 129/83
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Fehlt es an einem abgrenzbaren, dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbaren und abnahmefähigen Werk, kommt ein Werkvertrag kaum in Betracht, weil der "Auftraggeber" durch weitere Weisungen den Gegenstand der vom "Auftragnehmer" zu erbringenden Leistung erst bestimmen und damit Arbeit und Einsatz erst bindend organisieren muss (vgl. BAG 9. November 1994 - 7 AZR 217/94 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 78, 252) .
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Eine solche ist nach bisherigem Verständnis gegeben, wenn es sich bei der zur Arbeitsleistung an einen Entleiher überlassenen Person um einen Arbeitnehmer des Verleihers handelt (vgl. BAG 9. November 1994 - 7 AZR 217/94 - zu II der Gründe, BAGE 78, 252) .
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 133/16

    Arbeitnehmerüberlassung

    Dafür ist nicht die Häufigkeit, sondern Gewicht und Bedeutung der behaupteten Vertragsabweichung entscheidend (BAG 9. November 1994 - 7 AZR 217/94 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 78, 252) .

    Fehlt es daran und ist zudem der vertraglich festgelegte Leistungsgegenstand derart unbestimmt, dass er erst durch Weisungen des Auftraggebers konkretisiert wird, liegt Arbeitnehmerüberlassung vor (BAG 9. November 1994 - 7 AZR 217/94 - zu III 2 b der Gründe mwN, BAGE 78, 252) .

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